Ziel und Zweck des Verfahrens:
Entwicklung von Rahmenbedingungen und Kriterien für die kommende Ausschreibung des Seenachtsfests
Überblick über das Verfahren:
Der Rat der Stadt Konstanz hat am 23. Oktober 2025 beschlossen, im Jahr 2027 einen Bürgerrat zur Entwicklung von Rahmenbedingungen und Kriterien für die Ausschreibung des Seenachtfests nach 2029 durchzuführen. Der Stadtrat folgte damit einem Antrag der Fraktion des Jungen Forums Konstanz (JFK).
In der Antragsbegründung heißt es: Die Durchführung des Seenachtfestes, das seit Jahrzehnten viele Menschen im Sommer nach Konstanz lockt und zeitgleich mit dem Kreuzlinger „Fantastical“ stattfindet, muss auch für die Jahre nach 2029 ausgeschrieben werden. Bei den Bürgerinnen und Bürgern, im Gemeinderat und in der Verwaltung gibt es z.T. sehr unterschiedliche Vorstellungen, wie das Fest in Zukunft ausgestaltet werden soll.
Das JFK sieht die Empfehlungen eines Bürgerrates an den Gemeinderat sowohl hinsichtlich Größe und Zielgruppe der Veranstaltung, als auch hinsichtlich ökologischer und wirtschaftlicher Aspekte als ein wirkungsvolles Mittel der Beteiligung und Mitbestimmung an.
Beim Seenachtfest verwandelt sich das Konstanzer Hafenareal immer im August in eine Festbühne. Gäste aus der gesamten Vierländerregion und darüber hinaus kommen an diesen Tagen nach Konstanz, um zuerst das Konstanzer Stadtgartenfest mit Live-Musik, lokaler Gastronomie und Rahmenprogramm sowie das Seenachtfest mit Blick auf die See- und Alpenkulisse der Stadt zu erleben. Die Konstanzer Uferpromenade verwandelt sich beim Seenachtfest in einen Festivalmarkt, der ein umfangreiches Unterhaltungsprogramm bietet. Das Seenachtfest bietet zudem das größte Klangfeuerwerk auf einem Binnensee in Europa.
Der Bürgerrat zum Seenachtfest soll Empfehlungen zur zukünftigen Durchführung des Festes erarbeiten und die Vielfalt der Stadtgesellschaft abbilden.
Ziele und Aufgaben
- Erarbeitung von Empfehlungen zur Durchführung des Seenachtfests
- Berücksichtigung von Ökologie, Sicherheit, Finanzen, Kultur, Stadtimage und Anwohnerschutz
- Sammlung von Informationen und Meinungen zu Chancen, Risiken und Alternativen
Zusammensetzung und Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer
- 25 Teilnehmende, die die Vielfalt der Bevölkerung abbilden sollen
- Zufallsstichprobe mit Quoten nach Alter, Geschlecht, Stadtteilen und Migrationshintergrund.
- Nachrekrutierung unterrepräsentierter Gruppen.
Veranstaltungsorganisation
- Gesamtdauer: 1,5 Tage (Freitag 14 - 18 Uhr, Samstag 9 - 17 Uhr).
- Neutrale Moderation und Einbindung von Experten für Fachinputs.
Unterstützung und Rahmenbedingungen
- Aufwandsentschädigung von 40 Euro pro Person
- Verpflegung an beiden Tagen sowie Kinderbetreuung bei Bedarf
- Datenschutz gemäß DSGVO
Kommunikation und Transparenz
- Öffentlichkeitswirksame Vorstellung des Projekts über verschiedene Kanäle.
- Dokumentation der Ergebnisse in einem Bericht für Teilnehmerinnen und Teilnehmer und Öffentlichkeit.
- Feedback an Teilnehmerinnen und Teilnehmer über den Umgang mit ihren Empfehlungen.
Die Stadtverwaltung beziffert die Kosten für die Durchführung des Bürgerrates auf 10.000 Euro.
Verbindung zu anderen Beteiligungsprozessen:
keine Angabe
Besonderheiten des Verfahrens und sonstige Anmerkungen:
keine Angabe