Ziel und Zweck des Verfahrens:
Erarbeitung von Vorschlägen, wie Verkehr, Erscheinungsbild und Gestaltung im Ottersberger Ortskern besser miteinander in Einklang gebracht werden können
Überblick über das Verfahren:
Der Ortskern Ottersbergs wird 2026 zum Thema eines neuen Bürgerrats. um das Gebiet zwischen dem Kreisel an der Großen Straße und dem Busbahnhof am Brink - ein Abschnitt, der laut Verwaltung von vielen Menschen täglich genutzt wird und dessen Entwicklung für den gesamten Flecken eine zentrale Rolle spielt.
Eine Steuerungsgruppe, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern aller Fraktionen des Gemeinderates sowie Bürgermeister Tim Willy Weber zusammensetzt, hat seit August 2025 intensiv an der Vorbereitung gearbeitet. In ihren Sitzungen am 8. Oktober und 14. November wurden sowohl das Thema als auch der Ablauf für den neuen Bürgerrat abgestimmt.
Unter der vorläufigen Leitfrage "Wie kann die Aufenthaltsqualität im Kernort verbessert werden?" soll der Bürgerrat Vorschläge erarbeiten, wie Verkehr, Erscheinungsbild und Gestaltung besser miteinander in Einklang gebracht werden können. Dazu könnten Themen wie die Nutzung und Gestaltung von Plätzen, Aufenthaltsbereichen oder Wegen gehören.
Die Verwaltung arbeitet bereits an ersten Überlegungen zur künftigen Gestaltung des Busbahnhofs, sodass der Bürgerrat im Sommer 2026 möglicherweise schon konkrete Planunterlagen einsehen kann.
Im Januar und Februar 2026 sollen zunächst Anwohnerinnen und Anwohner sowie Interessierte zu offenen Beteiligungstreffen eingeladen werden. Es folgen mögliche themenspezifische Austausche mit Interessengruppen im Februar und März. Im Juni tagt dann der Bürgerrat selbst.
Im August schließlich soll dann öffentliches Forum stattfinden, in dem die Ergebnisse vorgestellt und diskutiert werden. Anschließend beginnen Verwaltung und Politik mit der Auswertung und möglichen Umsetzung der Vorschläge.
Verbindung zu anderen Beteiligungsprozessen:
- Offene Beteiligungstreffen
- Themenspezifische Austausche mit Interessengruppen
Besonderheiten des Verfahrens und sonstige Anmerkungen:
keine Angabe