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Bürgerrat "Bürgerbeteiligung in Geislingen - worauf kommt es an?"

(ID 2166)

  • Rahmendaten

    Bundesland
    Baden-Württemberg
    Große Kreisstadt:
    Geislingen an der Steige, Stadt

    Herkunft des Eintrags:
    Sonstige
    Sonstige Datenquelle:
    Ergebnisbericht des 2. Bürgerrates der Stadt Geislingen an der Steige
    Name des Verfahrens:
    Bürgerrat "Bürgerbeteiligung in Geislingen - worauf kommt es an?"
    Art des Verfahrens:
    Bürgerrat nach Vorarlberger Modell
    Thema:
    Bürgerbeteiligung in Geislingen
    Fragestellung:
    Bürgerbeteiligung ist eine wichtige Entwicklung und bei vielen Politikvorhaben nicht mehr wegzudenken. Aber wie gelingt es ein gutes Klima für Engagement und zu entwickeln, damit eine Beteiligungskultur entsteht? Die Herausforderung bei der Bürgerbeteiligung ist die Frage wie sie gestaltet ist, also wie und wo die Bürgerschaft in Zukunft mitwirken, beteiligt oder gefragt werden soll?
    Schlagworte:
    Geislingen, Bürgerrat, Bürgerbeteiligung, Gehörtwerden, Partizipation, Dynamic, Facilitation
    Themenfelder:
    Bürgerbeteiligung
    Gebietskörperschaftübergreifend?
    Nein
    Gebietskörperschaftsintern?
    Nein
    Beginn des Bürgerrats:
    04.05.2012
    Ende des Bürgerrats:
    05.05.2012
    Anzahl der Teilnehmenden:
    14
    Politische Ebene:
    Kommunal
    Aktueller Status:
    Beendet
    Auftraggeber des Verfahrens:
    Stadt Geislingen an der Steige
    Durchführende Akteure:
    Büro für Zukunftsfragen, Vorarlberg
    Links zu den durchführenden Akteuren:
    keine Angabe
    Art der Akteure:
    Öffentlich-rechtlich
    Offizieller Kontakt für den Bürgerrat:
    Stadt Geislingen an der Steige
    Hauptstr. 1
    73312 Geislingen an der Steige
    Tel: +49 (0)7331 24-0
    E-Mail: info@geislingen.de
    Rechtliche Grundlage:
    Einsetzungsbeschluss des Gemeinderates,Landtages oder Bundestages
    Verstetigung:
    Wiederkehrend

    Ziel und Zweck des Verfahrens:
    Entwicklung von Ideen zur Verbesserung der Bürgerbeteiligung in Geislingen an der Steige
    Überblick über das Verfahren:
    Im Mai 2012 fand in Geislingen an der Steige der zweite Bürgerrat der Stadt statt. Gegenstand des Verfahrens war die Frage: „Bürgerbeteiligung in Geislingen – worauf kommt es an?“

    Ziel war es, Bürgerinnen und Bürger in die Auseinandersetzung mit der zukünftigen Gestaltung der Bürgerbeteiligung in Geislingen einzubeziehen. Dabei sollten Erfahrungen und Erwartungen aus der Bürgerschaft aufgenommen, gemeinsam diskutiert und konkrete Empfehlungen für eine gute Bürgerbeteiligung entwickelt werden.

    Zufallsauswahl

    Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Bürgerrates wurden zufällig aus der Geislinger Bevölkerung ausgewählt und persönlich eingeladen. Mit der Zufallsauswahl sollte erreicht werden, dass nicht ausschließlich bereits politisch oder gesellschaftlich engagierte Menschen an dem Verfahren teilnahmen. Vielmehr sollten auch Bürgerinnen und Bürger angesprochen werden, die bislang nicht in Vereinen, Netzwerken oder anderen organisierten Formen des bürgerschaftlichen Engagements aktiv waren.

    Die persönliche Einladung sollte die ausgewählten Bürgerinnen und Bürger unmittelbar ansprechen und zur Teilnahme motivieren. Die Teilnahme am Bürgerrat war freiwillig.

    Die Zusammensetzung des Gremiums sollte unterschiedliche Lebenssituationen, Erfahrungen und Sichtweisen aus der Geislinger Bevölkerung zusammenbringen. In der späteren Auswertung wurde allerdings auch darauf hingewiesen, dass Jugendliche im konkreten Bürgerrat nicht vertreten waren.

    Durchführung des Bürgerrates

    Der Bürgerrat fand am 4. und 5. Mai 2012 statt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer arbeiteten in einem strukturierten Verfahren gemeinsam an der Leitfrage „Bürgerbeteiligung in Geislingen – worauf kommt es an?“

    Zu Beginn wurden die Mitglieder der Losversammlung in das Thema und die Zielsetzung des Verfahrens eingeführt. Anschließend brachten sie eigene Erfahrungen, Erwartungen und Vorstellungen zur Bürgerbeteiligung ein.

    Die weitere Arbeit erfolgte unter anderem in Kleingruppen. Dort wurden unterschiedliche Aspekte einer guten Bürgerbeteiligung diskutiert und zentrale Voraussetzungen herausgearbeitet. Die Ergebnisse der Gruppenarbeit wurden anschließend im Plenum vorgestellt, gemeinsam diskutiert und zusammengeführt.

    Auf diese Weise entstand aus den individuellen Erfahrungen und Einschätzungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein gemeinsames Bild davon, welche Anforderungen an eine gute Bürgerbeteiligung in Geislingen gestellt werden sollten.

    Ergebnisse

    Im Mittelpunkt der Beratungen standen die Bedingungen, unter denen Bürgerbeteiligung aus Sicht der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgreich sein kann. Dazu gehörten insbesondere Information, Transparenz, Offenheit und ein ernsthafter Dialog zwischen Bürgerschaft, Politik und Verwaltung.

    Bürgerinnen und Bürger sollten frühzeitig und verständlich informiert werden und die Möglichkeit erhalten, ihre Erfahrungen und Ideen einzubringen. Gleichzeitig sollte klar sein, welche Möglichkeiten der Einflussnahme tatsächlich bestehen.

    Eine wichtige Voraussetzung wurde darin gesehen, dass die Ergebnisse eines Beteiligungsverfahrens ernst genommen werden. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollten nachvollziehen können, wie ihre Vorschläge in den weiteren politischen Entscheidungsprozess einfließen und aus welchen Gründen bestimmte Anregungen gegebenenfalls nicht umgesetzt werden.

    Das Bürgercafé als nachgeschalteter Beteiligungsschritt

    Nach dem Bürgerrat wurde am 14. Mai 2012 ein Bürgercafé durchgeführt. Es diente dazu, die Ergebnisse des Bürgerrates einer breiteren Öffentlichkeit vorzustellen und mit weiteren Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch zu kommen.

    Das Bürgercafé bildete damit eine Brücke zwischen dem zunächst aus zufällig ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern zusammengesetzten Bürgerrat und der weiteren Stadtgesellschaft. Die im Bürgerrat erarbeiteten Erkenntnisse und Empfehlungen wurden öffentlich gemacht und konnten im Bürgercafé aufgegriffen, diskutiert und ergänzt werden.

    Durch die offene Form des Bürgercafés konnten auch Menschen erreicht werden, die nicht am Bürgerrat teilgenommen hatten. Die Ergebnisse des Bürgerrates wurden dadurch nicht ausschließlich als internes Arbeitsergebnis der ausgelosten Teilnehmerinnen und Teilnehmer behandelt, sondern in einen breiteren öffentlichen Austausch eingebracht.

    Das Bürgercafé hatte damit insbesondere eine informierende, dialogorientierte und öffnende Funktion. Es ermöglichte Rückmeldungen aus der Bürgerschaft und bot Gelegenheit, die Ergebnisse des Bürgerrates aus unterschiedlichen Perspektiven zu betrachten.

    Abschluss und Dokumentation

    Die Ergebnisse des Bürgerrates und die Erkenntnisse aus dem anschließenden Bürgercafé wurden dokumentiert. Damit wurden die einzelnen Schritte des Beteiligungsprozesses nachvollziehbar festgehalten.

    Das Verfahren verband damit zwei unterschiedliche Beteiligungsformen: Der Bürgerrat ermöglichte eine intensive und strukturierte Beratung einer zufällig ausgewählten Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern. Das anschließende Bürgercafé öffnete die Ergebnisse für einen größeren Kreis der Stadtgesellschaft und ermöglichte den weiteren Austausch über die gewonnenen Erkenntnisse.

    Weiterwirkung

    Die Erfahrungen aus dem Bürgerrat und dem Bürgercafé flossen in die weitere Auseinandersetzung der Stadt Geislingen mit dem Thema Bürgerbeteiligung ein. In den folgenden Jahren wurden die Formen der Bürgerbeteiligung weiterentwickelt. Die Stadt verabschiedete später verbindliche Leitlinien für die Bürgerbeteiligung, die Ziele, Grundsätze und Rahmenbedingungen für Beteiligungsverfahren festlegen.
    Verbindung zu anderen Beteiligungsprozessen:
    Bürgercafé
    Besonderheiten des Verfahrens und sonstige Anmerkungen:
    keine Angabe
  • Planung und Durchführung

    Art des Losverfahrens:
    Einfache Zufallsauswahl
    Auswahlkriterien beim Losverfahren:
    keine Angabe
    Datenbasis für das Losverfahren:
    Einwohnermelderegister
    Gab es nicht-geloste Teilnehmende?
    Nein
    Wie wurden die ausgelosten Personen kontaktiert?
    Postalisch
    Anzahl Einladungen:
    150
    Anzahl positiver Rückmeldungen:
    keine Angabe
    Quote positiver Rückmeldungen in Prozent:
    keine Angabe
    Gab es eine finanzielle Entschädigung für die Teilnehmenden?
    keine Angabe
    Unterstützung der Teilnahme:
    keine Angabe

    Kosten:
    keine Angabe
    Herkunft der Finanzierung:
    Förderung durch ein Bundesprogramm „Toleranz fördern – Kompetenz stärken – Wir schaffen Verständnis“

    Datum des Beschlusses:
    keine Angabe
    Prozessdesign: Einbezug von Stakeholdern (Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung):
    keine Angabe
    Prozessdesign: : Politische Mandatsträger:innen (Exekutive, Legislative):
    keine Angabe

    Art der Sitzungen:
    keine Angabe
    Drop-Outs:
    keine Angabe
    Optional: Angebotene Plattformen:
    keine Angabe
    Anzahl der Sitzungstage:
    keine Angabe
    Art der Kleingruppen:
    Moderierte Kleingruppen
    Wurde eine Facilitation-Methode angewandt?
    Ja
    Angewendete Methoden:
    Dynamic Facilitation
    Gesamtdauer der Sitzungen in Stunden:
    keine Angabe
    Anzahl der Panel:
    keine Angabe

    Einbezug von externer Expertise:
    keine Angabe
    Einbezug von externer lokaler Expertise:
    keine Angabe
    Gesamtumfang des externen Inputs:
    keine Angabe
    Hintergrund der Expert:innen:
    keine Angabe

    Welche Begleitgremien gab es zum Bürgerratsprozess?
    keine Angabe
    Perspektiven in den Begleitgremien:
    keine Angabe
    Rolle der Begleitgremien:
    keine Angabe

    Wurde Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt?
    keine Angabe
    Umfang und Art der Öffentlichkeitsarbeit:
    keine Angabe
    Wer hat die Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt?
    keine Angabe
  • Ergebnisse und Wirkung

    Wurde der Bürgerrat evaluiert?
    Ja: externe Evaluation
    Art der Evaluation:
    Bilanzierende Evaluation
    Methodik der Evaluation
    Teilnehmendenbefragung, Resonanzgruppe
    Herausforderungen:
    Allgemein

    1. Schwache Repräsentation jüngerer Menschen

    Die Zusammensetzung ist deutlich altersverzerrt. Überwiegend nahmen Menschen über 40 Jahre teil; Menschen unter 20 Jahren kamen praktisch nicht vor. Damit erreicht die Zufallsauswahl zwar Menschen, die zuvor nicht unbedingt ehrenamtlich engagiert waren, aber noch kein hinreichendes demografisches Abbild der Bevölkerung.

    2. Die Umsetzung ist wesentlich schwieriger als die Erarbeitung der Empfehlungen

    Der eigentlichen Bürgerrat funktioniert ausgesprochen gut: intensive Diskussionen, Perspektivenwechsel, Zusammenarbeit und hohe Zufriedenheit. Die Schwierigkeiten beginnen danach. Empfehlungen gelangen zwar teilweise in die politischen Gremien, treffen dort aber auf Widerstände, mangelnde Ressourcen oder fehlende Zuständigkeit.

    3. Unklare Rolle des Gemeinderates

    In der Kommune empfanden Gemeinderatsmitglieder den Bürgerrat bzw. die Resonanzgruppe zumindest teilweise als Konkurrenz zum gewählten Gemeinderat. Die Evaluation nennt ausdrücklich das Schlagwort „Schattengemeinderat“.

    Das ist eine zentrale institutionelle Schwäche: Vor Beginn des Verfahrens scheint nicht ausreichend geklärt worden zu sein, welche Funktion der Bürgerrat hat, welche Funktion der Gemeinderat behält und wie die Ergebnisse von einem System in das andere gelangen.

    4. Unklare Verantwortung für die Umsetzung

    Die Verwaltung erwartete teilweise, dass Teilnehmerinnen und Teilnehmer anschließend selbst an der Realisierung ihrer Ideen mitwirken. Diese verstanden ihre Rolle dagegen eher als die von Bürgerberaterinnen und Bürgerberatern beziehungsweise Ideengeberinnen und Ideengebern. Diese Erwartungsdifferenz wurde vorher nicht transparent gemacht.

    5. Resonanzgruppen funktionieren nicht als Selbstläufer

    Nach der anfänglichen Begeisterung „verflachte“ in den Anschlussformaten die Dynamik. Die Resonanzgruppen blieben im Wesentlichen nur dann aktiv, wenn die Verwaltung sie begleitete oder sogar die Treffen organisierte.

    6. Fehlende systematische Rückmeldung

    Die Evaluation spricht ausdrücklich von einer ungeklärten „Rechenschaftspflicht“. Ein Jahr später wussten manche Teilnehmerinnen und Teilnehmer nicht, was mit ihren Vorschlägen geschehen war. Gerade wenn keine aktive Resonanzgruppe mehr bestand, fehlte der Informationskanal.

    7. Bürgerräte erzeugen zusätzliche Verwaltungsarbeit

    Die Verwaltung bleibt faktisch die zentrale Institution für die Weiterverfolgung der Empfehlungen. Besonders problematisch wird dies, wenn mehrere Bürgerräte und damit mehrere Resonanzgruppen parallel laufen.

    8. Empfehlungen überschreiten teilweise kommunale Zuständigkeiten

    In den offenen Verfahren entstanden Vorschläge zu sehr unterschiedlichen Verwaltungsbereichen und teilweise sogar zu Fragen, für die die Kommune gar nicht zuständig war – etwa Bundesstraßen oder Unterrichtszeiten. Dadurch wird aus Bürgerbeteiligung eine Querschnittsaufgabe der gesamten Verwaltung.

    Im Detail

    Es bestanden zunächst Rekrutierungsprobleme. Im eigentlichen Bürgerrat entwickelte sich anschließend allerdings große Begeisterung.

    Die Hauptprobleme

    - Das dreiköpfige Resonanzteam wurde nicht selbsttragend.
    - Treffen fanden nur auf Initiative der Verwaltungskoordinatorin statt.
    - Vor- und Nachbereitung sowie das Abarbeiten der Themenliste blieben an der Verwaltung hängen.
    - Das Bürgercafé erreichte überwiegend bereits bekannte Engagierte und verbreiterte die Beteiligung kaum.
    - Beim Gemeinderat sprang der „Funke“ nach Einschätzung der Evaluation nicht über; die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfuhren zu wenig Anerkennung.

    Ein Jahr später zeigte sich zudem ein erhebliches Informationsdefizit über die Umsetzung: Von sechs Befragten sagten nur zwei eindeutig, Vorschläge seien umgesetzt worden; andere antworteten „unbekannt“, „nein“, „nur zum ganz geringen Teil“ oder konnten es nicht beurteilen. Gleichzeitig wollten nur noch drei von sechs erneut teilnehmen.

    Damit zeigt gerade Geislingen 2012 einen wichtigen Effekt: Die unmittelbare Begeisterung über gute Deliberation garantiert keine dauerhafte Akzeptanz des Verfahrens, wenn die Wirkung anschließend unsichtbar bleibt.
    Lernerfahrungen für zukünftige Verfahren:
    1. Größere Einladungspools bereits von Beginn a

    2. Gezielte Maßnahmen zur Beteiligung junger Menschen

    3. Gemeinderat vor dem Bürgerrat nicht nur formal beschließen lassen, sondern in einem Rollenklärungsprozess einbinden

    4. verbindliche gemeinsame Anschlussstruktur aus Teilnehmenden, Gemeinderat und Verwaltung

    5. jede Empfehlung mit Zuständigkeit, nächstem Bearbeitungsschritt und Termin versehen

    6. regelmäßiger öffentlicher Umsetzungsbericht

    7. Resonanzgruppen nicht als selbstorganisierte Ehrenamtsgruppen voraussetzen

    8. personelle Ressourcen der Verwaltung für die Nachbereitung bereits vor Beginn einplanen
    Gab es eine Begleitforschung?
    Nein

    Anzahl der vom Bürgerrat erarbeiteten Empfehlungen für die Politik:
    keine Angabe
    Sind die Empfehlungen übergeben worden?
    Ja
    Sind die Empfehlungen publiziert worden?
    Ja
    Wurden die Empfehlungen mit den Adressaten diskutiert?
    Ja
    Wie oft und in welchem Rahmen hat ein Austausch zu den Empfehlungen mit den Adressaten stattgefunden?
    keine Angabe

    Legislative Beratung:
    Unbekannt
    Gab es eine Stellungnahme zu den Empfehlungen?
    Unbekannt
    Legislative Beschlüsse:
    Unbekannt
    Exekutive Beschlüsse:
    Unbekannt
    Politische Mehrheitsverhältnisse der Legislative:
    keine Angabe
    Politische Mehrheitsverhältnisse der Exekutive:
    Parteilos
    Regierungswechsel während des Prozesses:
    Nein
    Wurde die Umsetzung überprüft?
    Unbekannt
    Stand der Umsetzung:
    Unbekannt
  • Kontaktdaten

    Vorname:
    keine Angabe
    Name:
    keine Angabe
    Telefon:
    keine Angabe
    Mobil:
    keine Angabe
    E-Mail:
    keine Angabe
    Welche Rolle hatten Sie im Bürgerrat?
    keine Angabe