Ziel und Zweck des Verfahrens:
Entwicklung von Ideen zur Verbesserung der Bürgerbeteiligung in Geislingen an der Steige
Überblick über das Verfahren:
Im Mai 2012 fand in Geislingen an der Steige der zweite Bürgerrat der Stadt statt. Gegenstand des Verfahrens war die Frage: „Bürgerbeteiligung in Geislingen – worauf kommt es an?“
Ziel war es, Bürgerinnen und Bürger in die Auseinandersetzung mit der zukünftigen Gestaltung der Bürgerbeteiligung in Geislingen einzubeziehen. Dabei sollten Erfahrungen und Erwartungen aus der Bürgerschaft aufgenommen, gemeinsam diskutiert und konkrete Empfehlungen für eine gute Bürgerbeteiligung entwickelt werden.
Zufallsauswahl
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Bürgerrates wurden zufällig aus der Geislinger Bevölkerung ausgewählt und persönlich eingeladen. Mit der Zufallsauswahl sollte erreicht werden, dass nicht ausschließlich bereits politisch oder gesellschaftlich engagierte Menschen an dem Verfahren teilnahmen. Vielmehr sollten auch Bürgerinnen und Bürger angesprochen werden, die bislang nicht in Vereinen, Netzwerken oder anderen organisierten Formen des bürgerschaftlichen Engagements aktiv waren.
Die persönliche Einladung sollte die ausgewählten Bürgerinnen und Bürger unmittelbar ansprechen und zur Teilnahme motivieren. Die Teilnahme am Bürgerrat war freiwillig.
Die Zusammensetzung des Gremiums sollte unterschiedliche Lebenssituationen, Erfahrungen und Sichtweisen aus der Geislinger Bevölkerung zusammenbringen. In der späteren Auswertung wurde allerdings auch darauf hingewiesen, dass Jugendliche im konkreten Bürgerrat nicht vertreten waren.
Durchführung des Bürgerrates
Der Bürgerrat fand am 4. und 5. Mai 2012 statt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer arbeiteten in einem strukturierten Verfahren gemeinsam an der Leitfrage „Bürgerbeteiligung in Geislingen – worauf kommt es an?“
Zu Beginn wurden die Mitglieder der Losversammlung in das Thema und die Zielsetzung des Verfahrens eingeführt. Anschließend brachten sie eigene Erfahrungen, Erwartungen und Vorstellungen zur Bürgerbeteiligung ein.
Die weitere Arbeit erfolgte unter anderem in Kleingruppen. Dort wurden unterschiedliche Aspekte einer guten Bürgerbeteiligung diskutiert und zentrale Voraussetzungen herausgearbeitet. Die Ergebnisse der Gruppenarbeit wurden anschließend im Plenum vorgestellt, gemeinsam diskutiert und zusammengeführt.
Auf diese Weise entstand aus den individuellen Erfahrungen und Einschätzungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein gemeinsames Bild davon, welche Anforderungen an eine gute Bürgerbeteiligung in Geislingen gestellt werden sollten.
Ergebnisse
Im Mittelpunkt der Beratungen standen die Bedingungen, unter denen Bürgerbeteiligung aus Sicht der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgreich sein kann. Dazu gehörten insbesondere Information, Transparenz, Offenheit und ein ernsthafter Dialog zwischen Bürgerschaft, Politik und Verwaltung.
Bürgerinnen und Bürger sollten frühzeitig und verständlich informiert werden und die Möglichkeit erhalten, ihre Erfahrungen und Ideen einzubringen. Gleichzeitig sollte klar sein, welche Möglichkeiten der Einflussnahme tatsächlich bestehen.
Eine wichtige Voraussetzung wurde darin gesehen, dass die Ergebnisse eines Beteiligungsverfahrens ernst genommen werden. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollten nachvollziehen können, wie ihre Vorschläge in den weiteren politischen Entscheidungsprozess einfließen und aus welchen Gründen bestimmte Anregungen gegebenenfalls nicht umgesetzt werden.
Das Bürgercafé als nachgeschalteter Beteiligungsschritt
Nach dem Bürgerrat wurde am 14. Mai 2012 ein Bürgercafé durchgeführt. Es diente dazu, die Ergebnisse des Bürgerrates einer breiteren Öffentlichkeit vorzustellen und mit weiteren Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch zu kommen.
Das Bürgercafé bildete damit eine Brücke zwischen dem zunächst aus zufällig ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern zusammengesetzten Bürgerrat und der weiteren Stadtgesellschaft. Die im Bürgerrat erarbeiteten Erkenntnisse und Empfehlungen wurden öffentlich gemacht und konnten im Bürgercafé aufgegriffen, diskutiert und ergänzt werden.
Durch die offene Form des Bürgercafés konnten auch Menschen erreicht werden, die nicht am Bürgerrat teilgenommen hatten. Die Ergebnisse des Bürgerrates wurden dadurch nicht ausschließlich als internes Arbeitsergebnis der ausgelosten Teilnehmerinnen und Teilnehmer behandelt, sondern in einen breiteren öffentlichen Austausch eingebracht.
Das Bürgercafé hatte damit insbesondere eine informierende, dialogorientierte und öffnende Funktion. Es ermöglichte Rückmeldungen aus der Bürgerschaft und bot Gelegenheit, die Ergebnisse des Bürgerrates aus unterschiedlichen Perspektiven zu betrachten.
Abschluss und Dokumentation
Die Ergebnisse des Bürgerrates und die Erkenntnisse aus dem anschließenden Bürgercafé wurden dokumentiert. Damit wurden die einzelnen Schritte des Beteiligungsprozesses nachvollziehbar festgehalten.
Das Verfahren verband damit zwei unterschiedliche Beteiligungsformen: Der Bürgerrat ermöglichte eine intensive und strukturierte Beratung einer zufällig ausgewählten Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern. Das anschließende Bürgercafé öffnete die Ergebnisse für einen größeren Kreis der Stadtgesellschaft und ermöglichte den weiteren Austausch über die gewonnenen Erkenntnisse.
Weiterwirkung
Die Erfahrungen aus dem Bürgerrat und dem Bürgercafé flossen in die weitere Auseinandersetzung der Stadt Geislingen mit dem Thema Bürgerbeteiligung ein. In den folgenden Jahren wurden die Formen der Bürgerbeteiligung weiterentwickelt. Die Stadt verabschiedete später verbindliche Leitlinien für die Bürgerbeteiligung, die Ziele, Grundsätze und Rahmenbedingungen für Beteiligungsverfahren festlegen.
Verbindung zu anderen Beteiligungsprozessen:
Bürgercafé
Besonderheiten des Verfahrens und sonstige Anmerkungen:
keine Angabe