Ziel und Zweck des Verfahrens:
Entwicklung von Ideen zum Umwelt- und Klimaschutz in Bad Segeberg
Überblick über das Verfahren:
Die Stadtvertretung Bad Segeberg hat auf Antrag der SPD-Fraktion am 10. Dezember 2024 die Verwaltung angewiesen, einen strukturierten Prozess einzuleiten, um einen 1. Bad Segeberger Bürgerrat zum Thema Umwelt- und Klimaschutz (und der Umsetzung vor Ort) zu organisieren. Besonders wird erwartet, dass konkrete Beschlussempfehlungen erstellt werden:
1. Im Rahmen der Planung und Durchführung des Bürgerrats wird die Einbeziehung einer projektbegleitenden Organisation wie z.B. „Mehr Demokratie e. V.“ sichergestellt. Außerdem findet ein Austausch mit der Stadt Neumünster bezüglich deren Erfahrungen mit
dem Klimabürgerrat statt.
2. Es wird beabsichtigt, die Moderation und Konzeptionierung des Bürgerrates extern zu vergeben. Der konkrete Projektpartner wird dem Umweltausschuss vor Auftragsvergabe präsentiert und zur Abstimmung vorgelegt.
3. Dem Umwelt- und Finanzausschuss werden erwartete Kosten sowie ein Budgetrahmen für das Projekt zur Abstimmung vorgelegt. Ziel ist es, dass der Bürgerrat auch nach der Erarbeitung der Handlungsempfehlungen in Zukunft weitere Grundsatzthemen bearbeitet und beratend einberufen wird. Diese Themen werden in der Stadtvertretung oder Hauptausschuss beschlossen und dann an einen Bürgerrat vergeben. Die Verwaltung wird also gebeten, die Erfahrungen aus dem 1. Bürgerrat zu archivieren und auf das Instrument Bürgerrat grundsätzlich vorbereitet zu sein.
Verbindung zu anderen Beteiligungsprozessen:
keine Angabe
Besonderheiten des Verfahrens und sonstige Anmerkungen:
keine Angabe