Ein Bürgerrat für das Rheinisches Revier
Der Strukturwandel im Rheinischen Revier bringt große Veränderungen mit sich. Er ist ein langfristiges Gemeinschaftsprojekt, das weit über strukturelle und wirtschaftliche Fragen hinausreicht – und genau deshalb braucht es die Perspektiven der Menschen, die hier leben.
Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen am 16. September 2025 die Einrichtung eines Bürgerrates für das Rheinische Revier beschlossen. Der Bürgerrat Rheinisches Revier bietet Bürgerinnen und Bürgern ab 16 Jahren die Möglichkeit, aktiv an dieser Zukunftsgestaltung mitzuwirken. Er nimmt in 2026 seine Arbeit auf.
Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zum Bürgerrat Rheinisches Revier. Ein zusammenfassender Erklärfilm wird in Kürze hier veröffentlicht.
Wie setzt sich der Bürgerrat Rheinisches Revier zusammen?
Der Bürgerrat setzt sich aus 100 per Losverfahren ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern ab 16 Jahren zusammen. Ziel ist eine möglichst vielfältige Zusammensetzung, die Alter, Bildungsstand, Geschlecht und räumliche Verteilung im Revier widerspiegelt – ein „Mini-Revier“, das die unterschiedlichen Perspektiven und Erfahrungen der Bevölkerung sichtbar macht.
Wie ist der Prozess zum Bürgerrat Rheinisches Revier?
- Konzeption des Bürgerrats
- Methodenauswahl
- Bestimmung der Zielgruppe (Adressatinnen und Adressaten)
- Antragstellung der Fördermittel
- Anschreiben an rund 7.000 demografisch diverse Menschen im Rheinischen Revier
- Zufällige Auswahl von 100 Personen aus den Rückmeldungen der angeschriebenen Bürgerinnen und Bürger
- Konstituierung des Bürgerrats aus diesen 100 ausgewählten Personen
- Bildung einer Vorbereitungsgruppe, bestehend aus 8 Mitgliedern des Bürgerrats und 8 Vertreterinnen und Vertretern der Landesregierung NRW
- Sitzung der Vorbereitungsgruppe zur Festlegung des Themas, mit dem sich der Bürgerrat befassen wird. Das Thema wird aus den Zukunftsfeldern Innovation und Bildung, Energie und Industrie, Raum und Infrastruktur oder Ressourcen und Agrobusiness ausgewählt.
- Durchführung von drei Sitzungswochenenden, an denen der Bürgerrat im Sommer 2026 tagt und gemeinsame Handlungsempfehlungen in moderierten Kleingruppen erarbeitet.
- Übergabe der Handlungsempfehlungen des Bürgerrates an die Landesregierung NRW
- Dank an die Mitglieder des Bürgerrats für deren Arbeit
- Information der Öffentlichkeit über die Empfehlungen des Bürgerrates
- Die Landesregierung NRW prüft und bewertet die Handlungsempfehlungen
- Sie entscheidet, ob beziehungsweise wie die Handlungsempfehlungen am besten umgesetzt werden können.
Ihre Ansprechpersonen rund um den Bürgerrat
Für Bürgerinnen und Bürger:
Referentin Öffentlichkeitsbeteiligung
Für die Presse:
Stellvertretende Abteilungsleiterin Kommunikation
Ganz allgemein: Was ist ein Bürgerrat?
Bürgerräte sind Versammlungen von 30 bis 200 per Los zufällig ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern, die bei mehreren Terminen gemeinsam und in Kleingruppen ein vorgegebenes Thema diskutieren. Die Bürgerinnen und Bürger erarbeiten Handlungsempfehlungen, die sie an die Politik übergeben.
Was sind die Vorteile von Bürgerräten?
Bürgerräte bilden die Vielfalt der Bevölkerung ab. Durch die zufällige Auswahl nach klar definierten Kriterien kommen auch diejenigen zu Wort, die sonst selten an politischen Prozessen teilnehmen.
In einem Bürgerrat können somit Menschen aufeinandertreffen, die im Alltag kaum Berührungspunkte haben. Sie tauschen sich aus, hören einander zu und entwickeln gemeinsam Ideen, die unterschiedlichen Perspektiven und Interessen Raum geben.
Mehr zum Thema Bürgerrat unter:
https://www.buergerrat.de/