Entscheidungsvorlage - FB 01/0008/WP19-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergänzungsvorlage zum Bürger*innenrat 2025 - Stärkung des Beteiligungsprozesses in der Themenfindung
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerforum
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Entscheidung
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27.01.2026
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Erläuterungen
Nach intensiven Gesprächen mit dem Begleitgremium zum Bürger*innenrat sowie vor dem Hintergrund der fortlaufenden fachlichen Diskussion über die Weiterentwicklung des Beteiligungsprozesses wurde der Ablauf zur Themenfindung und -auswahl gemeinsam überarbeitet. Der vorliegende Vorschlag stellt eine Hybridlösung dar, die Elemente fachlicher Themenvorbereitung durch die Verwaltung mit einer verbindlichen Priorisierung durch die Stadtgesellschaft kombiniert und vom Begleitgremium ausdrücklich unterstützt wird.
Ziel dieser Weiterentwicklung ist es, die Wirksamkeit des Bürger*innenrats zu erhöhen, indem die Anschlussfähigkeit der behandelten Themen an laufende politische und administrative Entscheidungsprozesse gestärkt wird. Der neue Prozess stellt sicher, dass Themen gezielt und verantwortungsvoll vorbereitet werden, während Impulse aus der Bevölkerung als wertvolle Ergänzung in die Entscheidungsfindung einfließen.
Fachlich vorbereitete Themenvorschläge als Ausgangspunkt
Künftig übernimmt die Verwaltung – konkret das Bürger*innensekretariat in enger Zusammenarbeit mit den jeweils zuständigen Fachbereichen – die Verantwortung für die fachliche Vorbereitung geeigneter Themen und konkreter Fragestellungen für den jeweiligen Bürger*innenrat. Ausgangspunkt sind aktuelle kommunale Handlungsbedarfe, anstehende politische Entscheidungsprozesse sowie strategisch relevante Themen, bei denen ein deliberativer Beratungsprozess einen erkennbaren Mehrwert erwarten lässt.
Zur fachlichen Prüfung der Themenvorschläge werden – angelehnt an das Handbuch „Kommunale Bürgerräte organisieren“ von Mehr Demokratie e.V. – folgende Qualitätskriterien zugrunde gelegt:
- klare kommunale Zuständigkeit,
- Bezug zu einem für die Stadtgesellschaft relevanten und konkreten Problemfeld,
- Notwendigkeit unterschiedlicher Perspektiven (kontroverser Charakter),
- offene Fragestellung ohne Vorfestlegung auf bestimmte Lösungen,
- sachlicher Fokus und präzise Eingrenzung mit Blick auf konkrete, prüfbare Empfehlungen.
Auf dieser Grundlage entsteht eine Liste fachlich geprüfter und für einen Bürger*innenrat geeigneter Fragestellungen. Nach verwaltungsinterner Abstimmung wird diese anschließend den Fraktionen des Stadtrates zur Kenntnis gegeben. Analog zu etablierten Informationsverfahren (Fraktionsinformation) besteht für die Fraktionen innerhalb eines definierten Zeitraums die Möglichkeit, begründete Einwände gegen einzelne Themenvorschläge zu äußern. Ziel dieses Schrittes ist es, frühzeitig politische Anschlussfähigkeit sicherzustellen und spätere Umsetzungshemmnisse oder Erwartungsbrüche zu vermeiden.
Ergänzende Themenimpulse aus der Stadtgesellschaft
Parallel zur fachlichen Themenvorbereitung durch die Verwaltung haben Bürger*innen weiterhin die Möglichkeit, eigene Themenimpulse einzubringen. Diese Vorschläge dienen nicht als unmittelbare Aufträge, sondern als wertvolle Hinweise auf wahrgenommene Problemlagen, gesellschaftliche Entwicklungen oder bislang unzureichend adressierte Themenfelder.
Die eingehenden Impulse werden durch das Bürger*innensekretariat gesammelt, dokumentiert und im Austausch mit den Fachbereichen ausgewertet. Sie fließen – soweit fachlich geeignet und zeitlich anschlussfähig – in die Entwicklung konkreter Fragestellungen ein und tragen dazu bei, die Themenfindung stärker an den Wahrnehmungen und Erfahrungen der Stadtgesellschaft auszurichten.
Abstimmung über die Themen durch die Stadtgesellschaft
Die auf diese Weise vorbereitete Themenliste wird der Stadtgesellschaft über das Beteiligungsportal der Stadt Aachen zur öffentlichen Priorisierung vorgelegt. Die Bürger*innen entscheiden im Rahmen einer transparenten Online-Umfrage, welches Thema im jeweiligen Jahr im Bürger*innenrat behandelt werden soll. Sollten zwei oder mehr Themen gleich viele Stimmen erhalten, soll das Begleitgremium zum Bürger*innenrat entscheiden.
Damit verbindet der Prozess demokratische Legitimation mit fachlicher Verantwortung: Die Stadtgesellschaft priorisiert die aus ihrer Sicht wichtigsten und dringendsten Fragestellungen, während zugleich sichergestellt ist, dass alle zur Auswahl stehenden Themen grundsätzlich bearbeitbar, zeitlich passend und politisch anschlussfähig sind.
Einordnung der politischen Rolle
Die vorgeschlagene Hybridlösung verändert die politische Entscheidungshoheit des Rates nicht. Der Bürger*innenrat bleibt ein beratendes Gremium; sämtliche Empfehlungen werden weiterhin in den zuständigen Ausschüssen und im Rat beraten und politisch entschieden. Die öffentliche Priorisierung betrifft ausschließlich die Auswahl eines Beratungsthemas und ersetzt keine politische Entscheidung.
Zugleich trägt die Entkopplung von politischer Themenfestlegung und deliberativem Beratungsprozess zur Glaubwürdigkeit des Formats bei: Wird das Thema ausschließlich durch die Politik festgelegt, besteht die Gefahr, dass der Bürger*innenrat als politisches Instrument wahrgenommen wird – nicht als unabhängiges Beteiligungsformat. Die vorgeschlagene Aufgabenteilung stärkt daher sowohl die wahrgenommene Unabhängigkeit des Bürger*innenrats als auch die Akzeptanz seiner Ergebnisse, ohne die politische Verantwortung für Entscheidungen und Umsetzung zu relativieren.
Vorteile der Hybrid-Lösung
Der vorgeschlagene Ansatz verbindet die Stärken aller beteiligten Akteure:
- die fachliche Expertise und Prozessverantwortung der Verwaltung,
- die politische Rückkopplung mit den demokratisch legitimierten Vertretungen,
- sowie die öffentliche Priorisierung durch die Stadtgesellschaft.
Er folgt anerkannten Qualitätskriterien deliberativer Beteiligungsverfahren und orientiert sich an erprobten Modellen anderer Kommunen. Durch die klare Vorstrukturierung der Fragestellung wird vermieden, dass Erwartungen geweckt werden, die später nicht eingelöst werden können – ein zentraler Aspekt für das Erleben von Wirksamkeit und demokratischer Selbstwirksamkeit der Teilnehmenden.
Zugleich bleibt der deliberative Kern des Bürger*innenrats vollständig erhalten: die offene Diskussion, der Austausch unterschiedlicher Perspektiven, die eigenständige Entwicklung von Empfehlungen sowie die Begleitung durch eine unabhängige externe Moderation.
Weiteres Vorgehen
Nach der Entscheidung über den angepassten Prozess der Themenfindung werden – wie bisher – die neutrale Moderation ausgeschrieben, die Teilnehmenden per Losverfahren ausgewählt und der Bürger*innenrat inhaltlich vorbereitet. Der interne Themenaufruf innerhalb der Verwaltung erfolgt im Februar. Die gesammelten Themenvorschläge werden dann im März für ca. zwei bis drei Wochen auf der Beteiligungsplattform der Stadt Aachen zur Abstimmung veröffentlicht.
Die Weiterentwicklung der Themenfindung versteht sich ausdrücklich als Teil eines fortlaufenden Lernprozesses. Der Prozess wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf gemeinsam mit dem Begleitgremium weiterentwickelt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
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JA |
NEIN |
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X |
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Investive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
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Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Auszahlungen |
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0 |
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Ergebnis |
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0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
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0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
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Ertrag |
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0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Personal-/ Sachaufwand |
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0 |
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0 |
0 |
0 |
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Abschreibungen |
0 |
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0 |
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Ergebnis |
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0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Der Beschluss verursacht gegenüber dem bisherigen Verfahren keine finanziellen Mehraufwendungen.
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
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positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
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X |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
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gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
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keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
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X |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
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gering |
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
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mittel |
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80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
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groß |
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mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
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mittel |
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80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
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groß |
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mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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vollständig |
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überwiegend (50% - 99%) |
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teilweise (1% - 49 %) |
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nicht |
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nicht bekannt |
