Gemäß Paragraf 2 Absatz 4 des Gesetzes über die Dialogische Bürgerbeteiligung vom 4. Februar 2021 (GBl. 2021, 118) informieren wir hiermit die Öffentlichkeit. Für eine geplante Bürgerwerkstatt sollen ca. 30 Teilnehmende durch das Los bestimmt werden.
Für den Zweck der Auslosung wird das Melderegister herangezogen. Zuerst werden nach den Kriterien des Melderechts Einwohnerinnen und Einwohner ab 16 Jahre frei ausgelost und angeschrieben.
Die Einladungen an die ausgelosten Personen werden frühestens drei Wochen nach dieser Bekanntgabe versendet. Die Einladungen werden auf diese Bekanntgabe verweisen.
Sofern sich mehr Menschen zurückmelden als die vorgesehene Größe es zulässt, wird in einem weiteren Schritt unter allen Rückmeldungen nochmals ausgelost. Dabei werden neben den im Melderegister eingetragenen Kriterien ergänzend die von den Interessierten angegebenen Kriterien, wie z. B. Bildungsabschluss und Migrationshintergrund, berücksichtigt.
Liebe Bürgerinnen und Bürger, es geht hier um Ihre Stadt und die Gestaltung unserer Stadtmitte, die Laichingen für die nächsten Jahrzehnte prägen wird. Wenn Sie zu den ausgelosten Personen zählen und ein entsprechendes Schreiben erhalten, dann helfen Sie mit und nehmen Sie die Chance wahr, bei diesen Planungen mitreden zu können. Mit Ihrer Kreativität, Ihren Ideen und auch mit Ihren Bedenken wird es uns gelingen, diese Neugestaltung erfolgreich umzusetzen. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.