Beschlussvorlage ö - 2025-0595/1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beratung und Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des § 18 Gemeindeordnung Baden-Württemberg befangen ist.

Der Gemeinderat beschließt aus grundsätzlichen Erwägungen, zum Thema “Einsatz eines Wasserbusses” keinen BügerInnenrat einzusetzen.

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Zusammenfassende Beurteilung / Ziel der Vorlage:

Die Verwaltung begründet in der Vorlage, warum ein BürgerInnenrat zur Wasserbuslinie zwischen dem Mobilpunkt Europaquartier und dem Konstanzer Hafen aus Sicht der Verwaltung nicht sinnvoll ist.

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Bürgerbeteiligung:

 

x

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja*

 

besondere Information

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Konsultation

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mitwirkung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

gesetzliche Beteiligung

 

Kosten:

 

Im Haushaltsplan veranschlagt:

 

ja

x

nein*

 

 

 

 

 

Folgekosten:

 

ja

x

nein

 

Klimaschutz:

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

ja, positiv*

 

 

 

 

 

ja, negativ*

 

 

 

 

x

nein

 

Wenn ja, negativ:

 

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

ja*

 

nein*

 

*Erläuterung siehe Begründung

 

Begründung:

In Bezug auf den Antrag (SV 2025 -0595) der FGL zur "Einrichtung eines BürgerInnenrats über die Schaffung einer Wasserbuslinie zwischen Bodenseeforum und Hafen", beschreibt die Vorlage zunächst allgemeine Aspekte eines BürgerInnenrats und beschäftigt sich dann mit der Frage, inwieweit ein BürgerInnenrat zum Thema Wasserbuslinie aus Sicht der Verwaltung sinnvoll ist. 

 

Wann sind BürgerInnenräte sinnvoll?

In BürgerInnenräten treffen sich nach einem bestimmten Schema 20 bis 200 zufällig ausgewählte BürgerInnen ein- oder mehrmals, um über ein bestimmtes Thema vertieft zu diskutieren. Das Ergebnis der Diskussion wird dem Gemeinderat vorgestellt bzw. zur Verfügung gestellt.

Vor der Diskussion erhält der BürgerInnenrat fachliche Impulse, um eine gemeinsame Basis für die weitere Diskussion zu schaffen.

Die Einrichtung eines BürgerInnenrates ist insbesondere dann sinnvoll, wenn....

  • … Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für das Zusammenleben oder die Stadtentwicklung diskutiert werden sollen.
  • ... kommunale Themen behandelt werden sollen, die einer breiten Akzeptanz bedürfen.
  • ... Fragen diskutiert werden sollen, die in der Kommune kontrovers diskutiert werden oder für die neue Perspektiven oder Argumente entwickelt werden sollen.
  • ... der Gemeinderat die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zu einem bestimmten Thema für sinnvoll und hilfreich hält.
  • … die Legitimität der Entscheidungen des Gemeinderates durch die Beteiligung der Bürgerschaft gestärkt werden soll.

Im Falle der Einrichtung eines BürgerInnenrats mit 25 Personen zum Wasserbus rechnet die Verwaltung mit einer eintägigen Veranstaltung. Die Kosten für neutrale Moderation (inkl. Vorbereitung), Verpflegung und Raum werden auf ca. 7.000 € geschätzt. Der personelle Aufwand für die gesamte Organisation liegt bei ca. 6 Personentagen.

 

Zum Sachstand der geplanten Einführung eines Wasserbusses zwischen dem Mobilpunkt Europaquartier und dem Konstanzer Hafen, wird von der Verwaltung, Dezernat III eine eigene Vorlage erstellt (Geplant: TUA 27.05.2025, GR 26.06.2025)

 

Die Stadtverwaltung Konstanz hat den Antrag der FGL ämterübergreifend geprüft und kommt zu dem Ergebnis, dass die Einrichtung eines BürgerInnenrats zur Wasserbuslinie zwischen dem Mobilpunkt Europaquartier und dem Konstanzer Hafen weder zielführend noch notwendig ist. Die Einrichtung eines BürgerInnenrats zur Einführung einer Wasserbuslinie ist aus Sicht der Verwaltung nicht sinnvoll und zielführend, da…

  • ... die Wasserbuslinie keine weitreichende gesellschaftliche Bedeutung hat und bislang nicht kontrovers in der Bevölkerung diskutiert wird.
  • … die Einführung des Wasserbusses keine wesentliche Auswirkung auf die Bevölkerung, auf Vereine oder die private Schifffahrt haben wird.
  • … der Gestaltungsspielraum gering ist.
  • … die Wasserbuslinie Teil eines bestehenden Mobilitätskonzepts (siehe auch SV 2024-4369, Grundsatzbeschluss Wasserbus) ist, das bereits beschlossen wurde.
  • ... der Wasserbus im mehrjährigen Probebetrieb bei den NutzerInnen und in der Bevölkerung sehr positive Resonanz erzeugt hat.

 

Gerade in der Erprobungsphase des BürgerInnenrats erscheint es aus Sicht des Hauptamtes erforderlich, dass geeignete Vorhaben, die die oben aufgeführten Kriterien erfüllen, zur Beratung in den BürgerInnenrat gegeben werden.

Zudem ist für die Durchführung eines BürgerInnenrats mit Kosten in Höhe von ca. 7.000 € (ohne Personalkosten für die Organisation) zu rechnen, die vom Gemeinderat bereitgestellt werden müssten. 

 

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