Beschlussvorschlag:
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die
Vorbereitungen für das Auswahlverfahren zur Einrichtung des ersten Schwerter
Bürgerrates unter Berücksichtigung folgender Eckpunkte zu treffen:
Der
Bürgerrat besteht aus maximal 30 Bürger*innen, die im geschichteten
Losverfahren zufallsausgewählt werden.
Der
Bürgerrat wird für eine Dauer von sechs bis zwölf Monaten installiert und rund
30 Stunden Sitzungszeit umfassen.
Die
Teilnehmer*innen erhalten nach Abschluss ihrer Mitwirkung ein Teilnahmezertifikat,
einhergehend mit einer öffentlichen Würdigung.
Auslagen,
die im Rahmen des Bürgerratsmandates für Fahrtkosten (ÖPNV,
Kilometerpauschale), Parkgebühren, Kinderbetreuungskosten, Pflegekosten für
Angehörige entstehen, können erstattet werden.
2. Der Rat legt fest, dass sich der erste Bürgerrat im
Jahr 2027 mit folgendem Thema befasst:
„Sicherheit und Zusammenleben in Schwerte“
gez. Axourgos
Sachdarstellung:
In seiner Sitzung am 26.11.2025 (DS XI/0056) hat der Rat des Stadt Schwerte beschlossen, zukünftig Schwerter Bürger*innenräte einzuführen. Die Verwaltung erhielt dabei den Auftrag, im Jahr 2026, nach dem Vorbild von mehr Demokratie e.V., die vorbereitenden Maßnahmen für die Etablierung eines ersten Schwerter Bürgerrates in 2027 vorzunehmen.
Bürgerräte lassen sich nach der Stiftung „mehr Demokratie eV“ als ein Gremium definieren, in welchem „ganz normale Leute“ (siehe Leitfaden Bürgerräte mehr Demokratie eV.) per Losverfahren bestimmt werden sollen und sich mit vorher festgelegten Themenbereichen bzw. Fragestellungen beschäftigen sollen. Die Teilnehmenden sollen dabei einen Querschnitt der vom Thema betroffenen Gesellschaftsgruppe abbilden. Dabei dient eine überschaubare Gruppengröße, variabel je nach Gemeindegröße, dem Prozess. Ebenso elementar ist die professionelle Organisation durch ein geschultes Moderationsteam und Experten, sowie die verständliche Aufarbeitung, um auch komplexere Themen debattieren und aufarbeiten zu können. Denn eine weitere Besonderheit solcher Bürgerräte ist, dass die Ausgelosten keinerlei Vorkenntnisse benötigen sollten. Die Beratungen finden in einem geschützten Raum statt.
Bausteine der Bürgerräte laut „mehr Demokratie eV“ zusammengefasst:
1. Repräsentative Zufallsauswahl (Sortition) als Legitimationsbasis
Die Teilnehmenden werden per Los bestimmt und durch Quoten so zusammengesetzt, dass sie die gesellschaftliche Struktur möglichst realitätsgetreu abbilden. Dabei kann auf finanzielle Anreize gesetzt werden. Kommunale Bürgerräte sollen die Bevölkerung im „Kleinen“ wiederspiegeln und in Relation zur Gesamtbevölkerungszahl der Stadt stehen.
2. Strukturierte, deliberative Entscheidungsfindung
Die Diskussion erfolgt praxisnah, moderiert und methodisch gestützt. Hierbei kann zum Beispiel auf das Prinzip des „Konsensierens“ mit Farbkarten zurückgegriffen werden sowie auf, wenn möglich, im Voraus arrangierte Besichtigungen der Problemstellen. Qualität entsteht durch eine strukturierte Aushandlung, nicht durch die Mehrheitsabstimmung allein.
3. Transparenz und öffentliche Nachvollziehbarkeit des Gremiums und Verfahrens
Sowohl Prozess als auch Ergebnisse werden öffentlich, bspw. online, dokumentiert. Auch die sozialen Medien werden in den Prozess einbezogen, was neben der Erhöhung von Vertrauen und Glaubwürdigkeit auch die öffentliche Rechenschaft gegenüber Politik und Bürgerschaft erhöht.
4. Anbindung an Institutionen und realistische Wirkungsperspektive
Es wird institutionell verbindlich geregelt, dass die politischen Institutionen innerhalb eines vorab festgelegten Zeitintervalls auf die Vorschläge des Bürgerrates reagieren. Auch sollte ein realistisches Erwartungsmanagement seitens der Politik betrieben werden und die für den aktuellen Stand politische Machbarkeit geprüft werden. Von Seiten der Organisatoren des Bürgerrates sollte jedoch auch verständlich gemacht werden, dass Beteiligung nicht automatisch Umsetzung garantiert.
Beteiligung in Schwerte
Hinsichtlich der gesellschaftlichen Ebene kann gesagt werden, dass Schwerte bereits Vorläufer für bürgerpartizipatorische Organisationen hat. Die „MitMachStadt“, welche auf dem bundesweit eingesetzten Förderprogramm „Engagierte Stadt“ basiert und unter der Leitung der in der Verwaltung verankerten Position des Büros des Bürgermeisters steht. Auf der online Plattform werden bereits Ideen und Bürgeranliegen eingestellt, wie zum Beispiel dem Vorschlag den Rundweg am Gehrenbachstausee zu erneuern. Die Relevanz der Vorschläge aus Sicht der Bürger*innen kann durch die Anzahl der gesammelten Unterschriften abgelesen werden. Jedoch ist die Anzahl der Abstimmungen im Kontrast zur Einwohnerzahl gering. Auch Vorhaben der Stadt, sowie Möglichkeiten zum Ehrenamt werden hier aufgeführt. Darüber hinaus existiert als weiterer Baustein einer lebendigen Demokratie ein aktives „Kinder- und Jugendparlament“, das sich für die zentralen Interessen für die jüngeren Bevölkerungsgruppen einsetzt und über Projekte abstimmt. Für das amtierende KiJuPa liegen unter anderem Aufenthaltsorte für Jugendliche und Stadtgestaltung im Fokus.
Angeknüpft an das theoretische Fundament sowie die konkreten administrativen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen der Stadt Schwerte, wird im Folgenden die Durchführung eines Bürgerrates skizziert. Dabei wird zusätzlich der gemeinsam von Mehr Demokratie eV., dem Institut für Demokratie- und Partizipationsforschung (IDPF) Wuppertal und dem Forschungsinstitut für Nachhaltigkeit (RIFS) Potsdam veröffentlichte Leitfaden „Kommunale Bürgerräte organisieren - Handbuch für den Weg von der ersten Idee bis zur Umsetzung der Empfehlungen“ herangezogen.
In der Stadt Schwerte liegt wie zu Beginn aufgeführt ein mehrheitlicher Ratsbeschluss mit 39 JA-Stimmen, sechs Gegenstimmen und zwei Enthaltungen vor, wodurch die formelle Grundlage für das Verfahren zur Etablierung von Bürgerraten geschaffen wurde.
Rahmenbedingungen
Die zeitliche Ausgestaltung eines Bürgerrates ist grundsätzlich vom Umfang des behandelten Themas, den verfügbaren Ressourcen, sowie den Teilnahmebedingungen der Bürger*innen abhängig. In der Praxis zeigt sich eine große Bandbreite möglicher Formate, die von kurzen, eintägigen Veranstaltungen bis hin zu mehrmonatigen Verfahren reichen. Als Orientierungswert gelten laut Praxisbeispielen etwa 30 Stunden Gesamtzeit, da in diesem Rahmen eine fundierte Auseinandersetzung mit Themen ohne übermäßigen Zeitdruck möglich ist. Kürzere Verfahren können zwar ebenfalls Ergebnisse liefern, erfordern jedoch eine stärkere Eingrenzung der Lernphase und gehen häufig mit einer geringeren inhaltlichen Tiefe und verminderter Entscheidungsqualität einher.
Die konkrete Struktur der Sitzungen sollte flexibel gestaltet werden. Eine Kombination aus längeren und kürzeren Terminen hat sich dabei als sinnvoll erwiesen: Während längere, am Wochenende stattfindende Sitzungen intensivere Diskussionen und den Aufbau von Vertrauen zwischen den Teilnehmenden fördern, lassen sich kürzere Termine leichter in den Alltag integrieren, insbesondere wenn sie digital oder in den Abendstunden stattfinden. Dennoch sollte ein Bürgerrat nicht ausschließlich aus kurzen Einzelsitzungen bestehen, da längere gemeinsame Arbeitsphasen für die Qualität des deliberativen Prozesses von zentraler Bedeutung sind.
Auch die Abstände zwischen den einzelnen Sitzungen müssen sorgfältig gewählt werden. Zu große zeitliche Lücken erschweren die inhaltliche Kontinuität und können dazu führen, dass Ergebnisse in Vergessenheit geraten oder die Bindung der Teilnehmenden abnimmt. Zu kurze Abstände hingegen erhöhen die organisatorische Belastung und damit die Teilnahmehürde. Ziel ist daher eine ausgewogene Balance zwischen ausreichender Reflexionszeit und einem kontinuierlichen Arbeitsprozess. Darüber hinaus sollten bereits in der Planungsphase kontextuelle Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. Dazu zählen insbesondere politische Wahltermine, Schulferien, Feiertage sowie lokale Veranstaltungen, die die Teilnahme beeinflussen können. Ebenso ist darauf zu achten, dass keine parallelen Beteiligungsprozesse stattfinden und geeignete Räumlichkeiten sowie organisatorische Kapazitäten frühzeitig gesichert werden. Insgesamt ist eine realistische und gut abgestimmte Zeitplanung ein zentraler Erfolgsfaktor für die Durchführung eines Bürgerrats, da sie sowohl die Teilnahmebereitschaft als auch die Qualität der Ergebnisse maßgeblich beeinflusst.
Finanzierung
Die Durchführung eines Bürgerrats verursacht typischerweise Kosten in mehreren Bereichen. Dazu gehören Sachkosten wie Räume, Verpflegung, Moderations- und Informationsmaterialien, Technik oder Druckkosten, Auch Öffentlichkeitsarbeit ist ein wichtiger Kostenfaktor, etwa Personal, Website- und Social-Media-Auftritte. Um die Aufwendungen zu begrenzen, kann die Stadt Schwerte auf vorhandene Ressourcen zurückgreifen. Bei der Kleingruppenmoderation können gut vorbereitete Ehrenamtliche oder Mitarbeitende selbst moderieren, wodurch ein großer Teil der Kosten eingespart wird. Expert*innen, Wissenschaftler*innen oder lokale Vereine können zudem mit geringen Aufwandsentschädigungen eingebunden werden. Auch bei Räumen und Catering bestehen Einsparpotenziale: Kommunale Einrichtungen wie Schulen oder städtische Räume können genutzt werden. Für die Evaluation können Studierende oder Promovierende gewonnen werden, die im Rahmen von Abschlussarbeiten den Prozess begleiten.
Insgesamt erfordert die Umsetzung eine sorgfältige Abwägung zwischen Kostenbegrenzung und angemessener Anerkennung der Beteiligten: Die Einbindung Ehrenamtlicher spart Geld, steigert die Legitimität und stellt sicher, dass das Verfahren in der Kommune breit getragen wird.
In Schwerte wird das Vorhaben eines kommunalen Bürgerrates mit einem bereits beschlossenen Budget finanziert. Im Haushalt der Stadt Schwerte stehen für das Jahr 2026 zur Vorbereitung des ersten Bürgerrates 5000 Euro zur Verfügung. Für das Jahr 2027 wurden in den Haushalt Mittel in Höhe von 20.000 Euro für die Umsetzung des ersten Bürgerrates eingestellt.
Auswahl der Teilnehmenden
Die Auswahl der Teilnehmenden im Bürgerrat erfolgt idealerweise über ein Losverfahren, das die zentrale demokratische Funktion erfüllt, gezielt auch jene Bevölkerungsgruppen einzubeziehen, die in klassischen politischen Prozessen unterrepräsentiert sind. Für den Bürgerrat in Schwerte sollte die Grundgesamtheit daher möglichst inklusiv definiert werden, etwa durch den Einbezug aller Einwohner*innen unabhängig von der Staatsangehörigkeit sowie durch eine Absenkung basierend auf den Altersquotienten des Teilnahmealters auf 16 Jahre. Gleichzeitig ist der Ausschluss politischer Amtsträger innerhalb des Gremiums sinnvoll, um die Unabhängigkeit des Verfahrens zu gewährleisten.
Die praktische Umsetzung über das Einwohnermelderegister ermöglicht dabei eine systematische und effiziente Stichprobenziehung und stellt sicher, dass die Auswahl auf einer möglichst breiten gesellschaftlichen Basis erfolgt. Das sogenannte geschichtete Losverfahren hat den Vorteil, dass mehr Merkmale bei der Teilnehmer*innenauswahl berücksichtigt werden können, was zu einer vielschichtigen Bürgerratsbesetzung führt. Gleichzeitig erhöht sich mit jedem zusätzlichen Merkmal jedoch auch der Aufwand durch die Anzahl auszulosender Teilnehmer.
Für Schwerte bietet sich dieses Modell als geeignetes Verfahren an, da es die Einbeziehung zentraler demografischer Merkmale ermöglicht. Hierzu zählen insbesondere Alter, Geschlecht, räumliche Verteilung sowie Staatsangehörigkeit.
Für den Bürgerrat in Schwerte ist zusammenfassend formuliert ein Losverfahren zentral, um eine möglichst repräsentative und inklusive teilnehmende Gruppe zu erreichen. Die spezifische Sozialstruktur der Stadt macht es erforderlich, gezielt unterrepräsentierte Gruppen einzubeziehen und strukturelle Barrieren aktiv abzubauen. Nur so kann der Bürgerrat seinem Anspruch gerecht werden, ein realistisches Abbild der Stadtgesellschaft zu sein.
Allgemeine Themenvorschläge
Grundsätzlich eignen sich viele allgemeine Themenbereiche für die Durchführung eines Bürgerrates, da sie häufig lokal relevant, als auch breit diskutierbar sind. Beispielhaft kann hier folgendes aufgeführt werden:
- Förderung von Nachbarschaftsprojekten
- Gesundheitsversorgung & Pflege
- Integration & Sprachförderung
- Mobilität & Verkehr (Klima)
- Sicherheit & Prävention
- Wohnen & Stadtentwicklung
Bürgerräte werden darüber hinaus auch häufig anlassbezogen ausgewählt. Gerade hinsichtlich mittelfristiger Vorhaben ist eine frühe und breite Beteiligung sinnvoll und das allgemeine Interesse darstellbar.
Konkrete Themenvorschläge
Bürgerrat „Sicherheit & Zusammenleben“ Entwicklung von Empfehlungen
zur Fragestellung: Welche Maßnahmen
müssten entwickelt werden, um das Sicherheitsgefühl und das Miteinander zu fördern.
Ziel des Bürgerrates könnte es sein, die Wahrnehmungen, Bedürfnisse und
Erwartungen der Bürgerschaft zu erfassen und gemeinsam Empfehlungen zur
Stärkung des Sicherheitsgefühls, des respektvollen Miteinanders und des
gesellschaftlichen Zusammenhalts in der Stadt zu erarbeiten.
Dabei können sowohl objektive Sicherheitsaspekte als auch Fragen des
Zusammenlebens in öffentlichen Räumen, der Nachbarschaft, der Integration und
der Prävention betrachtet werden.
Beispielhafter Ablaufplan:
- Teilnehmer*innen-Auswahl von ca. 30 zufällig ausgelosten Bürger*innen entsprechend des aufgeführten Auswahlverfahrens
- Organisation von Tagungsorten, Terminen, Moderation und Verpflegung
- Themenfokus festlegen
- Expert*innenrunden zusammenstellen, hier u.a.: Polizei, KOD; Sozialarbeiterer*innen, Stadtplaner*innen, Vertreter*innen von Nachbarschaftsinitiativen, Verein Sicherheit für Senior*innen
- Informationspaket vorbereiten: Daten & Fakten, Kriminalstatistiken, falls vorhanden Umfrageergebnisse zum Sicherheitsgefühl und Beispiele erfolgreicher Projekte.
- Begrüßung & Einführung: Vorstellung des Themas, Ziele, Organisatorisches. Kennenlernen
- Impulsvorträge: z.B. Aktuelle Sicherheitslage in Schwerte
- Beispiele für erfolgreiche Präventions- und Integrationsprojekte
- Erste Austauschphase: Persönliche Erfahrungen und Wahrnehmungen der Teilnehmenden sammeln.
3. Vertiefungsphase
Gemeinsame Begehungen und Erörterung der allgemeinen Fragestellungen.
Durchführung von Themen-Workshops, z.B.:
- Öffentliche Räume sicher gestalten (Beleuchtung, Sichtachsen, Sauberkeit)
- Prävention & Aufklärung
- Soziales Miteinander stärken (Feste, Begegnungsorte, interkulturelle Projekte)
- Problemanalyse: Ursachen für Unsicherheitsgefühle identifizieren (z. B. Angsträume, fehlende Begegnungsmöglichkeiten).
- Lösungsentwicklung: Konkrete Maßnahmen entwerfen, die realistisch umsetzbar sind.
- „Sicherheits-Spaziergang“
4. Konsensfindung
- Präsentation der
Gruppenideen vor allen Teilnehmenden.
- Diskussion & Priorisierung: Auswahl der 5–10 wichtigsten Vorschläge, Bewertung nach Nutzen, Umsetzbarkeit und Akzeptanz
- Feinschliff: Maßnahmen so formulieren, dass sie verständlich und nachvollziehbar sind.
5. Ergebnispräsentation
(Abschlussaktion)
- Vorstellung der Empfehlungen des „Bürgergutachtens“
- Übergabe an Rat und Verwaltung
- Veröffentlichung der Ergebnisse auf der städtischen Website
6. Nachbereitung
• Dokumentation
• Feedbackrunde mit Teilnehmenden und Politik
• Monitoring: Prüfen, welche Maßnahmen umgesetzt wurden und wie sie wirken.
• Rückmeldung der Verwaltung zu Umsetzbarkeit und weiteren Schritten
Die skizzierten Abläufe entsprechen dem typischen Aufbau von Bürgerraten:
Informieren → Beraten → Empfehlungen entwickeln →
Übergabe an Politik und Verwaltung
Eine detaillierte Planung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt und nach Festlegung des Themas.
Zusammenfassung:
Die Einrichtung eines Bürgerrates in Schwerte bietet die Möglichkeit,
Bürgerinnen und Bürger frühzeitig und strukturiert in die kommunale Meinungs-
und Entscheidungsbildung einzubeziehen. Durch die zufällige Auswahl der
Teilnehmenden können unterschiedliche Perspektiven und Erfahrungen aus der
Stadtgesellschaft in den Beratungsprozess einfließen. Die im Bürgerrat
erarbeiteten Empfehlungen können Politik und Verwaltung wichtige Impulse für
zukünftige Entscheidungen geben und zugleich das Verständnis für kommunale
Entscheidungsprozesse stärken.
Als realistischer Zeitrahmen werden für die „aktive Phase“ des ersten
Schwerter Bürgerrates insgesamt etwa sechs bis zwölf Monate mit rund 30 Stunden
Sitzungszeit zugrunde gelegt, um qualitativ hochwertige Ergebnisse zu erzielen
Die Verwaltung schlägt vor die Größe des Bürgerrates auf 30 Mitglieder festzulegen. Diese Teilnehmerzahl gewährleistet einerseits eine angemessene Abbildung unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen und Perspektiven der Stadtgesellschaft, andererseits bleibt die Arbeitsfähigkeit des Gremiums gewahrt. Gleichzeitig ermöglicht die Gruppengröße einen vertretbaren organisatorischen und finanziellen Aufwand sowie eine konstruktive und ergebnisorientierte Beratung.
Da Erfahrungen mit Bürgerräten vielerorts zeigen, dass die spürbare Wirkung der eigenen Empfehlungen häufig einen stärkeren Anreiz für die Teilnahme darstellt, als eine finanzielle Vergütung, schlägt die Verwaltung vor hier dem Prinzip: „Anerkennung statt Vergütung“ zu folgen.
Die Teilnehmer*innen erhalten nach Abschluss ihrer Mitwirkung ein Teilnahmezertifikat, z.B. in Form einer Urkunde des Bürgermeisters erhalten, einhergehend mit einer öffentlichen Würdigung im Rat oder bei der Abschlussveranstaltung. Diese kann in Form eines Empfanges im Rathaus oder auch bei einem gemeinsamen Besuch einer kommunalen Einrichtung erfolgen.
Darüber hinaus sollen folgende Auslagen erstattet/bereitgestellt werden:
- Fahrtkosten (ÖPNV, Kilometerpauschale)
- Parkgebühren
- Kinderbetreuungskosten
- Pflegekosten für Angehörige
- Verpflegung während der Sitzungen
Vor dem Hintergrund des dargestellten Organisationsaufwandes,
einhergehend mit dem Anspruch eines gelungenen Referenzprojektes „Schwerter
Bürgerrat“, hält die Verwaltung es für erforderlich zum jetzigen Zeitpunkt einen
Beschluss zum weiteren Vorgehen herbeizuführen.
Rechtliche Beurteilung:
Ratsbeschluss vom 26.11.2025 (DS XI/0056)
Finanzielle und haushaltsmäßige Auswirkungen einschließlich
Folgekosten:
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Investition |
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Nutzungsdauer in Jahren |
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Aufwand/ Ertrag |
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Haushaltsjahr |
2026 |
2027 |
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Ertrag |
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Aufwand |
5000 |
20000 |
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Ent-/ Belastung |
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In obigen Beträgen enthalten |
ja |
nein |
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Aufwand Betriebsaufnahme |
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lfd. Betriebsaufwand |
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Haushaltsmittel |
Üpl. A |
Apl. A |
Gleichstellungsbelange:
Gleichstellungsbelange werden nicht berührt.
Auswirkungen auf Klimaschutz und Klimaanpassung:
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Inklusion:
Inklusionsbelange
bezogen auf Einschränkungen in den Bereichen
