Ziel und Zweck des Verfahrens:
Entwicklung von Empfehlungen zur Zukunft der Röbeler Innenstadt
Überblick über das Verfahren:
Die Stadt Röbel/Müritz wird 2026 einen Bürgerrat zum Thema „Lebenswerte Innenstadt“ einrichten. Dem hat die Stadtvertretung am 16. Dezember 2025 mehrheitlich zugestimmt.
Die Losversammlung wird sich mit der Frage beschäftigen, wie sich Röbels Zentrum künftig entwickeln soll. Der Start ist spätestens für März 2026 vorgesehen, der Abschluss für Oktober 2026. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden per Zufallsverfahren aus dem Melderegister ausgelost. Damit soll ein möglichst breiter Querschnitt der Stadtgesellschaft erreicht werden – unabhängig von Alter, Beruf oder sozialem Hintergrund.
Zur inhaltlichen und organisatorischen Vorbereitung sowie zur Begleitung des Projektes wird eine Lenkungsgruppe eingesetzt. Diese soll sich aus zwei Mitgliedern der Stadtvertretung, einem Mitglied des Ausschusses für Kultur und Tourismus, einem Mitglied des Ausschusses für Bau und Stadtentwicklung, dem Bürgermeister sowie einem Vertreter der Stadtverwaltung zusammensetzen.
Die Vorbereitung soll die Verwaltung gemeinsam mit der Initiative Zukunftshandeln MV übernehmen, die bereits Erfahrungen mit Bürgerräten in Mecklenburg-Vorpommern gesammelt hat. Die Finanzierung soll über den Bürgerfonds MV erfolgen und der kommunale Eigenanteil – wenn möglich – über die „Partnerschaft für Demokratie im Amt Röbel-Müritz“ kofinanziert werden.
Hintergrund des Beschlusses zur Einrichtung des Bürgerrates ist die wachsende Wahrnehmung, dass sich viele Menschen von politischen Entscheidungsprozessen nicht ausreichend mitgenommen fühlen. Zwar würden sich in Röbel viele Bürgerinnen und Bürger in Vereinen, Initiativen und Gremien engagieren, doch häufig tragen dieselben Personen die Verantwortung. Der Bürgerrat soll neue Perspektiven eröffnen und das demokratische Miteinander stärken und wird von Fachleuten begleitet.
Verbindung zu anderen Beteiligungsprozessen:
keine Angabe
Besonderheiten des Verfahrens und sonstige Anmerkungen:
keine Angabe