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Wir fordern Klarheit über Bürgerbeteiligung zum Tempelhofer Feld und Einführung eines fakultativen Referendums

Sollten die in der Dialogwerkstatt erarbeiteten zehn Entwicklungsperspektiven, die sich in deutlicher Mehrheit gegen eine Wohnbebauung richten, nicht ernsthaft in den politischen Abwägungsprozess einfließen, muss man den Dialogprozess als Scheinbeteiligung bewerten.

 

In unserer heutigen Pressemitteilung kritisieren wir die Ankündigungen von Vertretern der Koalition zum Umgang mit der Bürgerbeteiligung zum Tempelhofer Feld. Sollten die in der Dialogwerkstatt erarbeiteten zehn Entwicklungsperspektiven, die sich in deutlicher Mehrheit gegen eine Wohnbebauung richten, nicht ernsthaft in den politischen Abwägungsprozess einfließen, muss man den Dialogprozess als Scheinbeteiligung bewerten. Zudem stellt sich die Frage nach dem Sinn der 3. Dialogwerkstatt, die Mitte Juli stattfinden soll, wenn sich die Koalition bereits auf zwei Varianten festgelegt hat. Das Vertrauen in die Demokratie wird durch so ein Vorgehen weiter beschädigt.

Entscheidend ist zudem die Frage, wie der aktuelle Prozess am Ende in eine Abstimmung der Berlinerinnen und Berliner münden soll. Bisher gibt es nur den Weg eines Volksbegehrens, welches zwei Jahre bis zum Volksentscheid braucht. “Es grenzt an Realitätsverweigerung, wenn gebetsmühlenartig über eine Befragung der Berliner bis zur Abgeordnetenhauswahl fabuliert wird, dafür aber keine rechtlichen Grundlagen bestehen,” kritisiert unser Landesvorstandssprecher Oliver Wiedmann. Eine Volksbefragung sei ohne eine Änderung der Landesverfassung nicht möglich, so Wiedmann. Dies habe bereits das bayerische Landesverfassungsgericht 2016 festgestellt. 

Wir schlagen anstelle einer Volksbefragung ein sogenanntes fakultatives Referendum vor, mit dem die Berlinerinnen und Berliner auf verkürztem Wege zu einem Volksentscheid über die Zukunft des Tempelhofer Feldes kommen könnten, sollte das Abgeordnetenhaus das Tempelhofer-Feld-Gesetz ändern. Generell gilt: Laut Artikel 100 der Landesverfassung entscheiden die Berlinerinnen und Berliner im Rahmen einer Volksabstimmung selbst über die Einführung neuer Instrumente der direkten Demokratie. “Die Abstimmung über die Einführung eines fakultativen Referendums könnte bereits 2026 am Tag der Abgeordnetenhauswahl erfolgen. Das Instrument stünde dann in der kommenden Wahlperiode allen zur Verfügung. Über eine mögliche Bebauung des Tempelhofer Feldes könnten die Berliner und Berlinerinnen dann verbindlich abstimmen”, so Oliver Wiedmann.

 

+++Hintergrund+++

Zur Entscheidung des Bayrischen Verfassungsgerichtshofes: https://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/media/images/bayverfgh/15-viii-14u.a-entscheidung.pdf 

 

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