Ziel und Zweck des Verfahrens:
Gestaltung der Region Rheinisches Revier und Sammlung von Anregungen für den Strukturwandel
Überblick über das Verfahren:
2030 endet der Bergbau im Rheinischen Revier. Das ändert vieles. Die in der Braunkohleförderung Beschäftigten müssen sich neue Arbeitsplätze suchen. Gleiches gilt für Menschen in der damit verbundenen Verstromung, in der Kraft-Wärme-Kopplung und in den Zulieferbereichen.
Es entstehen riesige Seen, da der noch verfügbare Abraum nicht ausreicht, um die aufgelassenen Tagebaue zu füllen. Das alles wird mit dem Begriff „Strukturwandel“ umschrieben. Für diesen Wandel gibt es öffentliche Mittel, die helfen sollen, die Auswirkungen der Veränderungen sozialverträglich abzufedern.
Mitwirkung an Zukunftsgestaltung
Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen am 16. September 2025 die Einrichtung eines Bürgerrates für das Rheinische Revier beschlossen. Der Bürgerrat Rheinisches Revier bietet Einwohnerinnen und Einwohnern ab 16 Jahren die Möglichkeit, aktiv an dieser Zukunftsgestaltung mitzuwirken.
Der Bürgerrat im Rheinischen Revier wird aus 100 Bürgerinnen und Bürgern bestehen, die die Vielfalt der Bevölkerung im Rheinischen Revier bestmöglich abbilden. Grundlage dafür ist ein Losverfahren auf Basis des Einwohnermelderegisters. Dazu erhalten im Januar 2026 rund 7.000 Bürgerinnen und Bürger aus dem gesamten Revier einen Brief und werden gebeten, sich für den Bürgerrat zu bewerben.
Vielfältige Zusammensetzung
Die Losversammlung wird in einem geschichteten Losverfahren nach Merkmalen wie Alter, Bildungsgrad, Geschlecht und räumlicher Verteilung im Revier möglichst vielfältig zusammengesetzt.
Die konkrete Fragestellung, mit der sich der Bürgerrat befasst, leitet sich aus dem „Ziel- und Meilensteinplan Rheinisches Revier“ der Landesregierung ab. Sie wird von einer Vorbereitungsgruppe im ersten Quartal 2026 entschieden. Die Vorbereitungsgruppe besteht aus acht Mitgliedern des Bürgerrates und acht Vertreterinnen und Vertretern der Landesregierung NRW. Das Thema wird aus den Zukunftsfeldern Innovation und Bildung, Energie und Industrie, Raum und Infrastruktur oder Ressourcen und Agrarwirtschaft ausgewählt.
Arbeit des Bürgerrates
Der Bürgerrat kommt an drei Sitzungswochenenden im Mai, Juni und Juli 2026 im Rheinischen Revier zusammen und erarbeitet in moderierten Kleingruppen Handlungsempfehlungen. Diese werden dann dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen stellvertretend für die Landesregierung NRW voraussichtlich im Herbst 2026 übergeben.
Die Landesregierung prüft und bewertet die Handlungsempfehlungen und entscheidet danach, ob beziehungsweise wie diese Empfehlungen umgesetzt werden können.
Hintergrund
Ziel des Bürgerrates ist es, Perspektiven aus der Bevölkerung systematisch einzubeziehen, Vertrauen zu fördern und politische Entscheidungen nachvollziehbarer zu gestalten. Der Bürgerrat ergänzt damit bestehende Beteiligungsformate im Revier.
Auftraggeberin der Losversammlung ist die Zukunftsagentur Rheinisches Revier. Die Zukunftsagentur ist eine zentrale Akteurin im Strukturwandel des Rheinischen Reviers. Sie bündelt die regionalen Interessen, begleitet den Einsatz von Fördermitteln und entwickelt regionale Strategien. Zudem informiert sie über Fördermöglichkeiten, vernetzt Akteurinnen und Akteure und fördert die nachhaltige Nutzung der Strukturstärkungsmittel. Die Zukunftsagentur wird durch Gesellschafteranteile und Landesfördermittel finanziert.
Rheinisches Revier
Das Rheinisches Revier ist ein Bergbaurevier in der Kölner Bucht, am Nordwestrand des Rheinischen Schiefergebirges. Der Abbau der Braunkohle im Tagebauverfahren hat hier maßgeblich landschaftsverändernd gewirkt und zur Ausbildung einiger bedeutender Industriestandorte geführt. Das Revier umfasst die Zülpicher und Jülicher Börde, die Erftniederung und die Ville. Das Rheinische Revier ist eines der größten Braunkohlereviere in Europa.
Verbindung zu anderen Beteiligungsprozessen:
keine Angabe
Besonderheiten des Verfahrens und sonstige Anmerkungen:
keine Angabe